Ihre zukünftige Berufung bei Thalia:
- Systemadministration im Windows-Umfeld, Active Directory, Microsoft 365 Administration, Lizensierungen, Drucker und Client Management
- Betreuung der Telefonanlagen und Mobile Device Management.
- Mitarbeit bei diversen Projekten und Planung, Rollout sowie Betrieb von innovativen Filialtechnologien
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung unserer IT-Systeme und der IT Infrastruktur (IT Demand Management)
- Planung und Ausstattung der IT-Infrastruktur der Filialen bei Neueröffnungen und Umbauten
- Abwicklung von bereichs- und länderübergreifende IT-Projekten
- Koordination von Dienstleistern z. B. bei der Eröffnung neuer Buchhandlungen
- Bereitschaftsdienst im Rahmen der Öffnungszeiten unserer Buchhandlungen
- Enge Zusammenarbeit im operativen Geschäft sowie bei Projekten über die Ländergrenzen hinweg (DACH Raum)
In dieser Funktion
- haben Sie eine abgeschlossene Ausbildung im IT-Bereich (HTL, Studium) mit mind. 5jähriger Berufserfahrung
- bringen sehr gute Kenntnisse im Bereich Microsoft 365, Windows Server/Client, Active Directory mit
- haben Sie Erfahrungen im Betrieb von Netzwerken (LAN/WLAN/WAN/MPLS) sowie Telefonanlagen
- haben Sie idealerweise Know-how im Mobile Device Management (Android und iOS)
- möchten Sie eigenverantwortlich IT-Projekten vorantreiben und haben erste Erfahrung im IT Demand Management
Worüber Sie sich freuen können:
- flexible Arbeitszeiten, die Sie selbst planen können
- einen sicheren Arbeitsplatz sowie einen verlässlichen Arbeitgeber
- Wir lernen von- und miteinander: Teamorientierte Unternehmenskultur und Kommunikation auf Augenhöhe sowie engagierte Teams, mit denen man Herausforderungen gemeinsam meistert
- Weiterbildungsmöglichkeiten zur Unterstützung der persönlichen und fachlichen Entwicklung
- Nicht nur für Leseratten: gratis Lese-Exemplare und diverse Vergünstigungen im Rahmen unseres Benefits-Programmes
Für diese Position ist ein All-In Gehalt vorgesehen, das abhängig von Berufserfahrung und Qualifikation ist und damit jedenfalls über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt liegt.